2023-08-16_BalKraftBeschG beschlossen

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  • Erstellungsdatum 17/08/2023
  • Zuletzt aktualisiert 18/08/2023

2023-08-16_BalKraftBeschG beschlossen

2023-08-16_Gesetzentwurf beschlossen_ Regierung ve...ldung von Balkonkraftwerken - Golem

20230816-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-erneuerbare-energien-gesetzes

Auszug:

„(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden.“ 

Der 140-seitige Entwurf, der am 16. August 2023 vom Kabinett beschlossen wurde, sieht unter anderem eine einfachere Anmeldung von Balkonkraftwerken vor, die künftig bis zu 800 Watt ins Stromnetz einspeisen dürfen. Darüber hinaus soll die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom erleichtert werden

Mit einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer Gesetze will die Bundesregierung den Ausbau von Photovoltaikanlagen stärker fördern. Der 140-seitige Entwurf, der am 16. August 2023 vom Kabinett beschlossen wurde, sieht unter anderem eine einfachere Anmeldung von Balkonkraftwerken vor, die künftig bis zu 800 Watt ins Stromnetz einspeisen dürfen. Darüber hinaus soll die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom erleichtert werden.

Der parallele Entwurf des Bundesjustizministeriums, der den Anspruch auf Installation eines Steckersolargerätes für Mieter und Wohnungseigentümer einführt, wird nach Angaben eines Sprechers voraussichtlich Ende September 2023 vom Kabinett beschlossen. Der Bundestag muss beiden Entwürfen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen, noch zustimmen.