2023-10-09 RP Mehrweg-Förderung geht ins Leere – MehrWegPflicht – VerpackG2
- Version
- Download 8
- Dateigröße 36.84 KB
- Datei-Anzahl 1
- Erstellungsdatum 09/10/2023
- Zuletzt aktualisiert 09/10/2023
2023-10-09 RP Mehrweg-Förderung geht ins Leere - MehrWegPflicht - VerpackG2
2023-10-09_RP_Mehrweg-Förderung geht ins Leere
10.000 Euro hatte die Stadt bereitgestellt, 500 Euro wurden abgerufen.
...
Zur konkreten Unterstützung der örtlichen Gastronomie hatten die Stadt und die WfL ein gemeinsames Förderprogramm mit dem Titel „Wiedersehen macht Freude“ angeboten. Die Anmeldung zu einem überregionalen Mehrwegsystem sowie ein Startguthaben für die Nutzung dieses Systems wurde mit einer Summe von maximal 250 Euro pro Gastronomiebetrieb unterstützt. Die Frist zum Einreichen der Förderanträge war eigens bis zum 30. Mai verlängert worden. Das Förderprogramm wurde durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit begleitet und über die Social-Media-Kanäle vorgestellt, berichtet die Stadtverwaltung. Zusätzlich wurden Handzettel in Gastronomiebetrieben in Wiesdorf, Opladen und Schlebusch verteilt, der Förderweg wurde des Gastronomen im persönlichen Gespräch erklärt.
Die Resonanz ist mehr als dürftig: „Trotz aller Mühen seitens des Nachhaltigkeitsmanagements und der WfL wurden lediglich acht Anträge auf Förderung eingereicht“, schreibt die Verwaltung in einem Info-Papier an den Stadtrat. Vier der acht Anträge wurden bewilligt. 509,50 Euro ausgezahlt. Die Ablehnungen der übrigen Anträge wird damit begründet, „dass durch die antragstellenden Gastronomiebetriebe trotz mehrfacher Aufforderung keine Rechnungen des ausgewählten Mehrweg-Systemanbieters nachgereicht wurden“. Etwa 2000 Euro des restlichen Budgets hat die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben „allein für den Dreh des Erklärvideos“ aufgebracht. Das noch übrig gebliebene Budget soll für Projekte, die sich auf die Verknüpfung zwischen Nachhaltigkeit und Wirtschaft beziehen, eingesetzt werden.
Hagen Norhausen, Kreisvorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, spricht von einer „unglücklichen Gesetzeslage“. Die Vorschrift eines Mehrwegsystems betreffe eben nur Gastro-Betriebe von einer Größe von mindestens 80 Quadratmetern und fünf Festangestellten. Bei den meisten Imbissstuben und Pizzabuden treffe das gar nicht zu. Bei den größeren Restaurantbetrieben, wie seinem eigenen in Rheindorf, hingegen sei der Außerhausverkauf nach Ende der Pandemie drastisch zurückgegangen, ein Rückgabesystem werde dort meist gar nicht benötigt. „Für die meisten Gastronomen lohnt sich das nicht“, sagt Norhausen. Interesse und Nachfrage bei den Gästen seien zudem sehr gering.
2023 MehrWegPflicht - VerpackG2
Für welche Betriebe gilt die Mehrwegpflicht?
Wer Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbietet, muss ab dem 1. Januar 2023 zusätzlich zu Einwegbehältnissen aus Kunststoffen oder mit einem Kunststoffanteil auch Mehrwegverpackungen anbieten (§33, §34 VerpackG2). Dies gilt für alle Restaurants, Bars, Cafés, Bistros, Kantinen und Cateringanbieter mit einem To-Go-Angebot. Aber auch Lieferdienste, Supermärkte, Tankstellen oder andere Lebensmittelgeschäfte sind davon betroffen.
Die Mehrwegpflicht gilt dabei für größere Gastronomiebetriebe mit einer Verkaufsfläche von über 80 m² und mehr als fünf Mitarbeitern. Kleinere Betriebe wie zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske sind zunächst von der Pflicht ausgenommen. Auf Wunsch müssen diese allerdings von Kunden mitgebrachte Gefäße befüllen.
...

