2023-09-25_KSTA_LB_Gegen Enteignung durch Autobahn GmbH hilft Solarenergie nicht

auf weißem Hintergrund unterschreibt ein schwarzer Füller mit goldener Feder
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  • Erstellungsdatum 25/09/2023
  • Zuletzt aktualisiert 25/09/2023

2023-09-25_KSTA_LB_Gegen Enteignung durch Autobahn GmbH hilft Solarenergie nicht

2023-09-25_KSTA_LB_Städtische Bebauung für Fotovoltaik wunderbar geeignet
LESERBRIEFE
Gegen Enteignung durch Autobahn GmbH hilft Solarenergie nicht
Zu „Bauausschuss stimmt für große Fotovoltaikanlage“ vom 6. September Vor lauter Begeisterung über die unbestritten heilsame Wirkung der Solarenergie und die ausführliche Schilderung der durchsichtigen Diffamierungsversuche von Grünen-Vertretern im Bauausschuss gegenüber dem Mitglied der Klimaliste vergaß der Autor zu erwähnen, dass es für die betroffene Fläche am Fester Weg bereits den gültigen Bebauungsplan 203/III „Steinbüchel - Fester Weg“ gibt. Hier ist der betreffende Grünzug als Ausgleichsfläche für den Eingriff in Natur und Landschaft, verursacht durch die Bebauung auf der anderen Straßenseite, ausgewiesen. Höchst umstrittene Bebauung Die dortige, höchst umstrittene Bebauung wurde erst durch diese Festlegung möglich und diese seinerzeit von Verwaltung, Politik, der Bürgerinitiative und nicht zuletzt vom Bauherrn selbst als cleverer Winkelzug gegen die drohende Lkw-Rastanlage gepriesen. Mit einer Ausgleichsfläche ist nun nicht irgendwie zu verfahren, sondern der Landschaftsplanerische Begleitplan zum oben genannten Bebauungsplan legt beispielsweise fest: „Im Bebauungsplan werden in diesem Zusammenhang im Norden des Plangebietes Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgelegt.“ Es folgen exakte Handlungsvorgaben für den Bauherrn als Besitzer. Hier ist der Bau von Gerätschaften zur Energiegewinnung ausgeschlossen. Der Text ist so eindeutig formuliert, dass auch teure Gutachten oder Ratsmehrheiten nicht weiterhelfen. Gegen Enteignung durch die Autobahn GmbH für den Lkw-Rastplatz würde auch Solarenergie nicht helfen, denn der Kauf der Fläche durch den Bauherrn am Fester Weg muss als strategisch angesehen werden und hätte in einem Enteignungsverfahren kaum Gewicht. Leverkusen