2023-01-31_KSTA_LB_Umweltschutzpflicht widerspricht dem Ausbau A1+A3
Im schlimmsten Fall bleibt uns nur die Klage gegen diese Planung als nicht
vereinbar mit dem durch das Bundesverfassungsgericht gefällten Grundsatzurteil
zur Zukunftsfähigkeit der Projekte im Sinne des Klimaschutzes und persönlich das
Blockieren der Bauarbeiten, notfalls durch Festkleben an den Baugeräten.
