2023-08-18_KSTA_Mehr Tempo bei der Verkehrswende
2023-08-18_KSTA_Mehr Tempo bei der Verkehrswende Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist. … Geld ist da Für den Anfang könne die Verwaltung…
