2023-07-19_KSTA_Wie die Städte die Wärmeplanung angehen
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- Erstellungsdatum 19/07/2023
- Zuletzt aktualisiert 19/07/2023
2023-07-19_KSTA_Wie die Städte die Wärmeplanung angehen
2023-07-19_KSTA_Wie die Städte die Wärmeplanung angehen
Das Gesetz, um das die Ampel-Regierung so heftig gerungen hat, besagt in Kürze, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben wird. Bestehende Heizungen müssen nicht sofort ausgetauscht werden, gehen sie kurzfristig kaputt, gibt es Übergangsfristen. Aber: Ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen, Erdgas oder Heizöl betrieben werden.
„Im Rahmen der Bearbeitung der verschiedenen, für das Gelingen der Energiewende relevanten Themenschwerpunkte, ist die Wärmeplanung ein zentraler Baustein“, teilt Heike Fritsch, Sprecherin der Stadt Leverkusen, mit. Das sei in Leverkusen mit dem Prozess „Klimaneutrales Leverkusen“ gestartet. In der entsprechenden Ausschussvorlage heißt es: „Laut Ratsbeschluss vom 13.12.2021 zum Antrag Nr. 2021/1162 leiten die Stadt Leverkusen und die Energieversorgung Leverkusen (EVL) einen Prozess zu einer beschleunigten, klimaneutralen Energieversorgung in Leverkusen bis zum Jahr 2033 ein.“ Die Abstimmung mit der EVL laufe. Außerdem sollen in den kommenden Jahren weitere Akteure eingebunden werden, zum Beispiel Netzbetreiber, Industrie, Wohnungsbaugesellschaften und die Stadtgesellschaft. Bestände sowie das Potenzial für eine Wärmewende würden untersucht und eine „Wärmewendestrategie“ erstellt, „die vor dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen in eine koordinierte Wärmeplanung für Leverkusen überführt werden wird“.

Dekarbonisierung von Energieinfrastrukturen
Ein politischer Unterstützungsrahmen für das Beispiel Wärmenetze
Für das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 ist es notwendig eine von Kohle und fossilem Gas unabhängige Wärmeversorgung zu schaffen. Dafür müssen lokal verfügbare erneuerbaren Energien in die bestehenden Wärmenetze eingebunden werden.
Auf Basis technischer und akteursspezifischer Analysen von Fallbeispielen – erarbeitet mit den Partnern vor Ort – wurden Herausforderungen und Hemmnisse bei der Dekarbonisierung der Wärmenetzinfrastruktur identifiziert. Darauf aufbauend wurde der Vorschlag für ein „Erneuerbare-Wärme-Infrastruktur-Gesetz“ entwickelt, das sowohl die technischen, sozio-ökonomischen, planerischen, ökologischen und institutionellen Rahmenbedingungen berücksichtigt und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen ermöglichen soll.

